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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

für das Online-Angebot von Produkten und Leistungen der Spreespeicher Event GmbH

§ 1 Geltungsbereich​
 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Angebot von Produkten und Leitungen (nachfolgend auch einheitlich „Produkte“) der Spreespeicher Event GmbH (im Folgenden „Gans wie bei Oma“), die über den betreffenden Online-Shop von Spreespeicher bestellt werden können, sowie für die diesbezüglichen Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden bzw. den an dem jeweiligen Angebot Interessierten (nachfolgend einheitlich „Kunden“) und Spreespeicher. Soweit der Kunde als Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt, gelten diese AGB für die gesamte Geschäftsbeziehung, die zu dem Kunden Bezug auf dieses Angebot besteht und insoweit auch für künftige Rechtsverhältnisse zu diesem Kunden, auch wenn Spreespeicher nicht erneut auf die Geltung dieser AGB hinweist.

  2. Spreespeicher erbringt seine Leistungen im Zusammenhang mit dem vorstehenden Angebot ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Vereinbarungen, mit denen von den Regelungen dieser AGB abgewichen werden soll, sind schriftlich festzuhalten. Etwaige abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur insoweit in das Rechtsverhältnis zu dem Kunden einbezogen, wie Spreespeicher dem schriftlich zustimmt. Im Übrigen sind abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden für Spreespeicher unverbindlich, auch wenn Spreespeicher deren Geltung bzw. Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht oder der Kunde erklärt, einen Vertrag nur unter Geltung seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließen oder durchführen zu wollen.

  3. Für Veranstaltungen Dritter, für die Spreespeicher Tickets zum Erwerb anbietet, bzw. für die Teilnahme an solchen, können eigene Bedingungen des jeweiligen Veranstalters gelten. Soweit Bedingungen eines Veranstalters einer solchen Veranstaltung Regelungen in diesen AGB widersprechen, gehen die Regelungen dieser AGB insoweit vor.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragspartner, Vertragssprache

  1. Die Produktangebote sind insofern unverbindlich, als diese lediglich die Einladung an den Kunden darstellen, Spreespeicher durch die Aufgabe einer Bestellung das Angebot auf Abschluss eines Vertrages über den Erwerb des bestellten Produkts anzubieten. Der Kunde gibt eine Bestellung verbindlich auf und unterbreitet Spreespeicher damit verbindlich sein Angebot im vorgenannten Sinne, indem er zum Abschluss des Bestellvorgangs den „Kaufen-Button“ (bzw. die anderweitig entsprechend der gesetzlichen Vorgaben eindeutig beschriftete Schaltfläche) anklickt. Nach Eingang der Bestellung des Kunden bei Spreespeicher erhält dieser eine automatisch generierte und versandte E-Mail, mit der ihm der Eingang seiner Bestellung bestätigt wird. Eine solche Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des mit der Bestellung unterbreiteten Angebots des Kunden dar. Die Annahme des Angebots eines Kunden erfolgt entweder durch eine ausdrückliche Erklärung von Spreespeicher gegenüber dem Kunden oder mit Beginn der Auslieferung des betreffenden Produkts durch Spreespeicher an den Kunden. Handelt es sich bei dem bestellten Produkt um eine Ticket für eine Veranstaltung (im Folgenden einfach “Ticket“), so ist dessen Auslieferung in diesem Sinne in der Übersendung der diesbezüglichen Transaktions- bzw. Bestellnummer durch Spreespeicher an den Kunden zu sehen.

  2. Soweit nicht im Rahmen des Online-Angebots ausdrücklich abweichend angegeben, ist Spreespeicher nicht Veranstalter der Veranstaltungen, für die Spreespeicher über seinen Online-Shop Tickets zum Erwerb anbietet. Spreespeicher vertreibt Tickets für Veranstaltungen Dritter lediglich als Vermittler oder Kommissionär im Auftrag des jeweiligen Veranstalters, der auch Aussteller der Tickets für seine Veranstaltung ist. Mit dem Erwerb eines Tickets kommt ein Vertragsverhältnis über die Teilnahme an bzw. den Besuch der betreffenden Veranstaltung ausschließlich zwischen dem – berechtigten - Karteninhaber und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Mit der Bestellung eines Tickets für eine Veranstaltung eines Dritten beauftragt der Kunde Spreespeicher lediglich mit der Abwicklung des Kaufs und des Versands des betreffenden Tickets.

  3. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

§ 3 Preise, Zahlung

  1. Die im Rahmen der Produktdarstellung und dem Bestellungsablauf angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Preise für Tickets können auf den Tickets aufgedruckte Preise übersteigen. Anfallende Versandkosten sowie etwaige für einen Ticketkauf zusätzlich zu dem Ticketpreis anfallende Gebühren werden im Warenkorb sowie im Rahmen der Zusammenfassung der Bestellung vor deren Abschluss gesondert ausgewiesen.

  2. Über die Zahlungsmöglichkeiten, die dem Kunden in Bezug auf seine Bestellung zur Verfügung stehen, wird er Kunde im Rahmen des Produktangebots sowie dem Bestellungsablauf informiert. Bei den Zahlungsarten Kreditkarte, giropay, Sofortüberweisung, paydirekt und SEPA-Lastschriftverfahren ist der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller ggf. anfallender Gebühren und Versandkosten mit Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig. Bei der Zahlungsart Vorkasse ist der Gesamtpreis, sofern dem Kunden hierzu kein abweichendes Datum mitgeteilt wird, innerhalb von zehn (10) Tagen vollständig auf das von Spreespeicher benannte Konto zu überweisen. Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Gesamtpreis der Bestellung mit Aufgabe der Bestellung auf der Kreditkarte des Kunden reserviert („Autorisierung“), die tatsächliche Belastung des Kreditkartenkontos erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem die Auslieferung der bestellten Produkte an den Kunden erfolgt. Im Fall der Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschriftverfahren durch den Kunden behält sich Spreespeicher vor, im Rahmen des betreffenden Vertragsverhältnisses zu dem Kunden eine Bonitätsauskunft von der SCHUFA Holding AG (Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden; im Folgenden „SCHUFA“) einzuholen. Je nach Ergebnis einer solchen Prüfung behält sich Spreespeicher weiter vor, die Abwicklung der Bestellung unter Nutzung der Zahlungsart Lastschrift nicht zu akzeptieren; die Möglichkeit, andere Zahlungsarten zu nutzen, bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Eigentums-/Rechtevorbehalt, Aufrechnung

  1. Ist der Kunde Verbraucher i.S.d § 13 BGB (vgl. vorstehend eingangs unter Ziffer IV.) behält sich Spreespeicher das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des für diese geschuldeten Gesamtpreises vor. Bei personalisierten Tickets erfolgt die Übertragung des sich aus dem Ticket ergebenden Rechts zur Teilnahme an bzw. zum Besuch der betreffenden Veranstaltung unter der Bedingung der vollständigen Zahlung des für das Ticket geschuldeten Gesamtbetrags.

  2. Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, behält sich Spreespeicher das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich sämtlicher noch offener Forderungen vor, die Spreespeicher aus dem Geschäftsverhältnis zu dem Kunden gegen diesen zustehen. Bei personalisierten Tickets erfolgt die Übertragung des sich aus dem Ticket ergebenden Rechts zur Teilnahme an bzw. zum Besuch der betreffenden Veranstaltung unter der Bedingung des Ausgleichs sämtlicher noch offener Forderungen, die Spreespeicher aus dem Geschäftsverhältnis zu dem Kunden gegen diesen zustehen.

  3. Die Spreespeicher aufgrund der vorstehenden Regelungen zustehenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.

  4. Der Kunden kann gegen Forderungen von Spreespeicher mit eigenen Forderungen grundsätzlich nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich bei den Forderungen des Kunden um Zahlungsansprüche handelt, die diesem aufgrund desselben Vertrags, aufgrund dessen Spreespeicher Forderungen gegen den Kunden geltend macht, infolge einer von Spreespeicher zu vertretenden Mangelhaftigkeit der von Spreespeicher erbrachten Leistungen zustehen.

§ 5 Besondere Bedingungen und Stornierungsbestimmungen für Tickets und deren Bestellungen

  1. Eine Verwendung von Tickets zu Werbe- oder Marketingzwecken (bspw. als Gewinn für gewerbliche Preisausschreiben oder sonstige Gewinnspiele) sowie ein Weiterverkauf von Tickets in den vom Hausrecht des Veranstalters umfassten Bereichen des Veranstaltungsorts sind nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters der betreffenden Veranstaltung zulässig.

  2. Verstößt der Kunde gegen besondere Bedingungen für den Erwerb oder die Nutzung eines Tickets, auf die er vor Aufgabe seiner diesbezüglichen Bestellung, insbesondere im Rahmen des betreffenden Angebots im Online-Shop, hingewiesen wurde (z.B. Beschränkung der Ticketanzahl pro Kunde, Weiterveräußerungsverbote etc.), oder unternimmt es der Kunde, solche Bedingungen zu umgehen (bspw. durch Nutzung mehrerer Nutzerprofile und dergleichen), so ist Spreespeicher berechtigt, die betroffene Bestellung einseitig zu stornieren, auch wenn dem Kunden für diese bereits eine Transaktions- / Bestellnummer übermittelt worden ist, also einseitig von dem Vertrag über die betroffene Bestellung des Kunden zurückzutreten. Eine solchen „Stornierung“ kann von Spreespeicher auch konkludent durch Erstattung der von dem Kunden für die betreffende Bestellung geleisteten Zahlungen erklärt werden. Auf dieses Rücktrittsrecht von Spreespeicher finden die Regelungen der §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss derjenigen des § 350 BGB Anwendung.

§ 6 Transportschäden

  1. Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so wird der Kunde gebeten, solche Fehler umgehend bei dem Zusteller zu reklamieren und schnellstmöglich Kontakt zu Spreespeicher aufzunehmen, um Spreespeicher bei der Geltendmachung diesbezüglicher Rechte gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung zu unterstützen. Versäumt der Kunde in solchen Fällen eine Reklamation oder Kontaktaufnahme, bleibt dies ohne Auswirkungen auf dessen gesetzliche Gewährleistungsrechte.

 

§ 7 Gewährleistung

  1. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht für Ansprüche, die dem Kunden aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer solchen Vertragspflicht zustehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte „wesentliche Vertragspflicht“ oder auch „Kardinalpflicht“), sowie nicht für Ansprüche aufgrund vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden oder arglistig verschwiegener Mängel.

  2. Ist der Kunde Unternehmer, so gelten für ihn die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 des Handelsgesetzbuches (HGB).

§ 8 Haftung

 

  1. Spreespeicher haftet unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für arglistig verschwiegene Mängel, für Schäden, die dem Kunden aus der Verletzung einer übernommenen Garantie entstehen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  2. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet Spreespeicher außer in den im vorstehenden Absatz bezeichneten Fällen nur insoweit, wie eine wesentliche Vertragspflicht (s. vorstehend unter VIII., 1.) verletzt wurde; in diesen Fällen ist die Haftung von Spreespeicher jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss:

  3. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Spreespeicher von dritten Veranstaltern übermittelten Informationen und Angaben hat Spreespeicher nicht einzustehen; dies gilt nur insoweit nicht, als Spreespeicher Kenntnis von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der betreffenden Information oder Angabe hatte.

  4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten gleichermaßen zugunsten der Mitarbeiter, Organe sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Spreespeicher.

§ 9 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Verbraucherschlichtungsstelle

  1. Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen Spreespeicher und dem Kunden und etwaige aus oder im Zusammenhang mit diesem entstehenden Rechtsstreitigkeiten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Dies gilt nur insoweit nicht, wie sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Staat der Europäischen Union außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stets auch auf Verbraucherschutzvorschriften ihres Wohnsitzstaates berufen können.

  2. Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, ist alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung der Sitz von Spreespeicher.

  3. Ist der Kunde Kaufmann oder hat er keinen Wohnsitz in Deutschland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen dem Kunden und Spreespeicher bestehenden Rechtsverhältnis entstehen, Berlin.

  4. Die Europäische Kommission stellt ab dem 15.02.2016 hier eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Spreespeicher ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Stand: November 2020

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